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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Hinweise zum Maklervertrag

Immobilienkonzepte Silvana Kunze

Stand: 03.02.2026

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die nachfolgenden Hinweise zum Maklervertrag gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen

Immobilienkonzepte Silvana Kunze
Inhaberin: Silvana Kunze
Hofstraße 8, 45257 Essen

– nachfolgend „Maklerin“ –

und ihren Auftraggebern bzw. Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“ – im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Nachweis von Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Maklerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

  1. Tätigkeit der Maklerin

Die Maklerin ist als Immobilienmaklerin tätig und verfügt über die Erlaubnis gemäß § 34c GewO.

Gegenstand der Tätigkeit ist insbesondere:

  • der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien,
  • die Vermittlung von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen,
  • die Unterstützung bei der Vermarktung von Immobilien.

Die Maklerin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich eine fachgerechte, sorgfältige Maklertätigkeit.

  1. Zustandekommen des Maklervertrages

Ein Maklervertrag kommt ausschließlich zustande durch:

  • schriftliche Vereinbarung oder
  • Vereinbarung in Textform (z. B. E-Mail).

Eine mündliche Beauftragung ist ausgeschlossen.

Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, diese AGB sowie die Hinweise zum Maklervertrag zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

  1. Vertragsarten

Je nach individueller Vereinbarung wird einer der folgenden Maklerverträge geschlossen:

4.1 Einfacher Maklervertrag

Beim einfachen Maklervertrag ist der Auftraggeber berechtigt, neben der Maklerin auch andere Makler einzuschalten oder die Immobilie selbst zu veräußern bzw. zu vermieten.

Ein Provisionsanspruch der Maklerin entsteht nur, wenn der Hauptvertrag nachweislich aufgrund ihrer Tätigkeit zustande kommt.

4.2 Alleinauftrag

Beim Alleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, für die Dauer der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler mit der Vermittlung oder dem Nachweis der Immobilie zu beauftragen.

Der Auftraggeber bleibt berechtigt, die Immobilie selbst zu veräußern oder zu vermieten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Ein Provisionsanspruch der Maklerin entsteht, wenn der Hauptvertrag während der Laufzeit des Alleinauftrags zustande kommt und die Maklerin kausal tätig war.

4.3 Qualifizierter Alleinauftrag

Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber zusätzlich:

  • während der Vertragslaufzeit weder andere Makler zu beauftragen noch selbst Verkaufs- oder Vermietungsbemühungen vorzunehmen,
  • sämtliche Interessenten an die Maklerin zu verweisen.

Kommt während der Laufzeit oder in einem angemessenen zeitlichen Zusammenhang nach Vertragsende ein Hauptvertrag zustande, besteht der Provisionsanspruch der Maklerin auch dann, wenn der Vertrag ohne unmittelbare Mitwirkung der Maklerin geschlossen wird.

  1. Provision / Maklercourtage

Ein Anspruch auf Maklercourtage entsteht, sobald aufgrund der Tätigkeit der Maklerin ein wirksamer Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) zustande gekommen ist.

Die Höhe der Courtage ergibt sich aus der jeweils individuell getroffenen Provisionsvereinbarung.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Courtage mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig.

  1. Doppeltätigkeit

Die Maklerin ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht.

  1. Weitergabeverbot

Alle durch die Maklerin übermittelten Informationen, Nachweise und Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Maklerin zulässig. Erfolgt dennoch ein Vertragsabschluss mit einem Dritten aufgrund der weitergegebenen Informationen, bleibt der Provisionsanspruch der Maklerin bestehen.

  1. Haftung

Die Maklerin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Maklerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Eine Haftung für die Richtigkeit der von Dritten erteilten Informationen (z. B. Angaben des Eigentümers) wird nicht übernommen.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber gesondert in Textform zur Verfügung gestellt.

  1. Datenschutz

Die Maklerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der Website der Maklerin zu entnehmen.

  1. Gerichtsstand und Rechtswahl

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Essen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hinweise zum Maklervertrag unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Immobilienkonzepte Silvana Kunze
Silvana Kunze
Immobilienmaklerin (IHK)

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Hofstraße 8, 45257 Essen

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